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Musik wird teuer für Autohändler

Musik wird teuer für Autohändler
Jürgen Plaschkas vergeblicher Kampf gegen die GEZ

Jürgen Plaschka hat verloren - eigentlich. Denn die Niederlagen, die er in allen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht einstecken musste, nimmt der Autohändler aus Amelinghausen nicht einfach hin. Er hofft auf die Politik. Den Händler plagt das Problem mit der Gebührenzentrale, kurz GEZ. Die versucht jeden, der Radiogeräte oder Fernsehen besitzt, zur Kasse zu bitten. Die Gebühren erhält der öffentlich-rechtliche Rundfunk, also ARD und ZDF. Doch es gibt ausnahmen. Und darunter müssten auch Autohändler fallen, meint Plaschka.
Die GEZ fordert Geld für Radios, die in Vorführwagen eingebaut sind. Für Plaschka schlciht Unsinn: "Wir zeigen Kunden das Auto mit Servolenkung, Schiebedach, Klimaanlage, das Radio ist ein geringer Punkt. Das schaltet der Kunde´kurz ein, wenn er eine Porbefahrt macht." Doch für die GEZ reciht das: Im Juni 2002 hatte sie ihn aufgefordert, für 13 Radios 7470 Mark (3820 €) für die Zeit von Januar 1995 bis März 2000 nachzuzahlen. Ein Widerspruch Plaschkas hatte keinen Erfolg.
Der Autohändler sieht eine Ungleichbehandlung: Radiofachhändler müssten keine Gebühren zahlen: "Die haben Vorführgeräte, und der Kunde nimmt sich später ein Gerät vom Stapel", sagt Plaschka und fragt sich, warum für diese Vorführgeräte keine Gebühr fällig wird. Mit dem Einwand zog er vor den Kadi - und verlor. Vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht stießen die Argumente Plaschkas und seines Anwalts auf Ablehung: Es reiche aus, das ein Kunde die Möglichkeit habe, Radioprogramme zu empfangen. Aus Plaschkas Sicht wird mit zweierlei Maß gemessen, deshalb klopfte er beim Bundesverfassungsgericht an. Doch die Richter in Karlsruhe lehnten es ab, den Fall zu verhandlen: "Keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung." Und die "Privilegierung der Rundfunkgerätehändler trägt dem Umstand Rechnung, dass bei diesen ein häufig wechselnder Bestand an Empfangsgeräten zu verzeichnen ist, sodass ein ständiger An . und Abmelden aller Geräte mit einem unwirtschaftlichen Verwaltungsaufwand vebrunden wäre." Das sei bei Autohändlern nicht der Fall, Wagen samt Radios blieben länger in deren Besitz.
Plaschka wertet die Entscheidung als "lebensfremd",Elektronikmärkte verkauften doch nicht ein Vorführgerät nach dem anderen, und seine Wagen gingen schnell vom Hof. Enttäuscht ist er von seinem Verband, der habe das ANliegen, das bundesweit 20.000 Händler treffe, nicht zu seiner Sache gemacht. Und so trägt Plaschka Gerichts- und Anwaltsgebürhen von rund 10.000,-€ aus eigener Tasche. Seit 2000 bezahlt er auch GEZ-Gebühren, aktuell 5,52 € pro Wagen.
Er hofft nun auf die Politik, hat den Landtagsabgeordneten Bernd Althusmann (CDU) angeschrieben. Doch der winkt ab. Man könne auf Bundesebene darüber sprechen, aber es gebe Rundfunkstaatsverträge, Änderungen seien schwierig. Weitere Ausnahmen würden folgen, glaubt er, etwa für Gaststätten: "Je mehr Ausnahmen es gibt, desto angreifbarer und komplizierter wird ein Gesetz."
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.